Die EU-Kommission habe Bytedance und die Tochterfirma zu Recht als einflussreiche Plattform eingestuft, lautet es seitens des Gerichts. Stuft die EU-Kommission Unternehmen als „Gatekeeper“ ein, unterliegen sie den rigiden Regeln des Gesetzes über digitale Märkte (DMA). Das Gesetz soll für mehr Wettbewerb bei digitalen Diensten sorgen und neuen Rivalen bessere Chancen ermöglichen.
Das EU-Gericht wies das Argument von Bytedance zurück, dass der globale Marktwert des Unternehmens hauptsächlich auf dessen Tätigkeiten in China zurückzuführen sei und keinen erheblichen Einfluss auf den EU-Binnenmarkt habe. Tiktok sei ein wichtiges Zugangstor für Nutzerinnen und Nutzer, teilte das Gericht mit.
Zu den „Gatekeepern“ zählen Unternehmen wie Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet (Google) und Meta (Facebook, Instagram, Whatsapp).