Mit dem Novembergehalt sollten allen die Differenz der Zulage – rückwirkend ab 1. Jänner dieses Jahres – ausbezahlt bekommen. Bereits im August von Gewerkschaften und Verhandlungsagentur unterschrieben, lag dieser erste Teilvertrag, der diese Materie regelt, zur Überprüfung beim Rechnungshof. Nachdem dieser vorgestern grünes Licht gegeben hat, können die insgesamt 6 Millionen Euro nun auch ausbezahlt werden.
Heute Unterschrift für zweiten Teilvertrag
Noch ein wenig dauern mit der Umsetzung wird es hingegen beim zweiten Teilvertrag, der heute von Gewerkschaften und Verhandlungsagentur des Landes unterzeichnet wird. Dieser sieht eine Erhöhung für die Vergütung der Wach- und Bereitschaftsdienste in den Notaufnahmen sowie eine Anhebung der entsprechenden Zulagen ebenso vor wie eine Anhebung der Vergütung für Ärzte, die sich in der Facharztausbildung befinden. Geld soll es auch für jene Mediziner geben, die bislang nicht die Möglichkeit dazu hatten, sich durch Zusatzqualifikationen etwas dazuzuverdienen. Steigen sollen auch die Spezialisierungszulage und der Fonds für die Ergebniszulage für nicht-ärztliche Leiter.Gewerkschafter Simioni: Nicht genug, um alle zu bedienen
„Die mit dem Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellten Mittel reichen natürlich nicht aus, um alle 1400 Ärztinnen und Ärzte zu bedienen“, sagt Ärztegewerkschafter Dr. Ivano Simioni (BSK). Generell seien für die nötigen Steigerungen der Zulagen schlichtweg zu wenig Mittel vorgesehen. So gibt es z.B. als Erhöhung der Zulage während der Facharztausbildung maximal 50 Euro brutto. Aber selbst wenn viele Steigerungen nun erst einmal in stark reduzierter Form starten, mache man sich berechtigte Hoffnungen auf zügige neue Verhandlungen im kommenden Jahr. „Diese Landesregierung ist ja ein Auslaufmodell und in der nächsten hoffen wir dann auf einen neuen Ansprechpartner, der auch weiß, worüber wir reden“, so Simioni.In trockenen Tüchern ist der zweite Teilvertrag aber selbst mit der heutigen Unterschrift unter den Vorvertrag nicht. Wie man beim Bereichsübergreifenden Vertrag (BÜKV) gesehen hat, ist der Weg bis zur definitiven Unterzeichnung mitunter ein langer. Der Entwurf muss nun zunächst von der Landesprüfstelle und von den Rechnungsprüfern des Landes gutgeheißen werden, ehe er wie nun gesetzlich vorgesehen dem Rechnungshof zur Begutachtung vorgelegt werden muss. „In jedem Fall ist Eile geboten, damit dieses Geld nicht verloren geht“, so Simeoni.