Diese Anordnung dürfte auf ein internationales Schiedsverfahren zurückzuführen sein, in dem der arabische Staatsfonds Mubadala rund 700 Millionen Euro von der Signa-Gruppe bzw. deren Gründer Benko fordert.
Diese Order wurde unter Eingabe falscher Informationen seitens Mubadala und ohne jede Anhörung seitens der Laura Privatstiftung erlassen, erklärte Benkos Anwalt Norbert Wess. Sie habe keine Bedeutung: „Die ist juristisch gesehen gar nichts, weil sie außerhalb dieses Landes – und zwar weltweit – nicht anerkannt ist/wird, weil es eben auch keine Anhörung der Gegenseite etc. gibt“, sagte Wess zur APA.