Sonntag, 4. August 2024

Seit 30. Juli gilt das Recht auf Reparatur: Was habe ich davon?

Seit 30. Juli gibt es kein Zurück: Die Richtlinie der EU, die das Recht auf Reparatur festschreibt, ist in Kraft. Die Verordnung hat vor allem das Ziel, die Kosten und Zeitaufwand für die Reparatur von elektronischen Geräten und anderen langlebigen Gütern zu verringern; damit soll nicht zuletzt weniger Elektroschrott anfallen. Wie wirkt sich die Richtlinie auf unseren Alltag aus?

Smartphones dürfen nicht länger ein kurzlebiges Wegwerfprodukt sein: Die EU wird dafür sorgen, dass die Geräte öfter und günstiger repariert werden. - Foto: © Shutterstock / shutterstock









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