Die zur Verfügung gestellten Fördermittel des Landes müssten bei den privaten Schutzhütten für insgesamt 50 Hütten ausreichen und hingegen bei den AVS-Hütten lediglich für 11.
Eigentümer von privaten Schutzhütten wie auch der AVS als Eigentümer von Schutzhütten hätten die Möglichkeit gemäß den genannten unterschiedlichen Förderkriterien für geplante Investitionen die entsprechenden Anträge zu stellen. „Eigentümer von privaten Schutzhütten müssen aber für die Realisierung von Investitionen ein wirtschaftliches Risiko auf sich nehmen und versuchen mit geliehenem Geld und viel Herzblut die Betriebe für das 21. Jahrhundert fit zu machen,“ so der Vorsitzende der Fachgruppe „Schutzhütten Südtirol“ des Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV), Stefan Perathoner.
Der AVS hatte die Förderung des Landes für die private Santnerpasshütte über 1,2 Millionen Euro kritisiert und eine Ungleichbehandlung sowie Geringschätzung des Ehrenamtes bemängelt.