Zu den Neuigkeiten zählt, dass unbegleitete minderjährige Migranten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, 5 Monate lang in Aufnahmezentren für Erwachsene untergebracht werden. Dies wird von der Opposition scharf kritisiert. Der Text besagt auch, dass Ausländer, die wegen Körperverletzungen an Behinderten, Minderjährigen oder Gebrechlichen verurteilt wurden, nicht nach Italien einreisen dürfen.
Der Bestimmung zufolge muss der Innenminister die Ausweisung eines Ausländers anordnen, der auch trotz seines langen Aufenthalts in Italien „eine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die Sicherheit des Staates darstellt“, während in Fällen, in denen schwerwiegende Gründe der öffentlichen Sicherheit vorliegen, die Ausweisung durch den Präfekten angeordnet wird. Ein Verwaltungsrichter ist für die Prüfung von Anträgen gegen Ausweisungsverfügungen des Innenministeriums zuständig.