Donnerstag, 29. Februar 2024

(Kurze) Sternstunde der Opposition

Bei der Sitzung des III. Gesetzgebungsausschusses saß die Mehrheit diesmal eindeutig am kürzeren Hebel: „Schuld“ daran war die einmalige Konstellation des Ausschusses, in der die Minderheit in der Mehrheit war. Ungeahnte Möglichkeiten für die Opposition, die dadurch einige Änderungen durchbringen konnte. Jetzt muss der Landtag entscheiden.

Mit dem neuen Energiegesetz sollen Konzessionäre verpflichtet werden, 15 Prozent der Jahresleistung ihres Kraftwerkes den Gemeinden stark verbilligt zur Verfügung zu stellen. Helmuth Rier/Alperia - Foto: © Helmuth Rier/Alperia

Im Vorfeld hatte die Tatsache, dass die Landesregierung aus den Änderungen zum Haushaltsvoranschlag einen Mini-Omnibus gemacht hatte, für Wirbel gesorgt. Doch der Schuss ging nach hinten los: „Die Mehrheit ist geschwächt und nun auch teilweise weit verhandlungsbereiter als früher“, freute sich Ausschussmitglied Brigitte Foppa (Grüne) nach der Sitzung.

So ermöglichte die einmalige Konstellation des provisorischen Ausschusses nach dem Austreten des jetzt Freien Abgeordneten Andreas Leiter Reber aus der Fraktion der Freiheitlichen der politischen Minderheit die Mehrheit (wir berichteten).

Stauder: Omnibusse künftig vermeiden

Dennoch hat die Minderheit gestern die Chance nicht genutzt, die „artfremden“ Artikel aus dem Finanzgesetzentwurf zu streichen. Denn bereits zu Beginn der Sitzung gab es ein Entgegenkommen von Seiten der SVP: So sicherte Ausschussvorsitzender und SVP-Fraktionssprecher Harald Stauder zu, dass künftig Omnibusse vermieden werden . Die Themen sollen, wie es eigentlich Usus wäre, künftig auf die jeweiligen zuständigen Gesetzgebungsausschüsse verteilt werden.

Neben den eigentlichen Änderungen zum Haushaltsvoranschlag beschäftigte sich der Ausschuss daher unter anderem mit einer Änderungsantrag zum Energiegesetz von Leiter Reber. Er soll Konzessionäre verpflichten, 15 Prozent der Jahresleistung an Kilowatt Stunden Strom zum Gestehungspreis dem Gemeinden zur Verfügung zu stellen. Damit müsste der ökonomische Gegenwert des Stroms direkt an die privaten Haushalte weitergeleitet werden und würde diese entsprechend entlasten, argumentierte Leiter Reber – und der Ausschuss folgte seinen Überlegungen. Der Antrag wurde gutgeheißen.

Bauvorhaben an Schutzhütten: Gutachten von Alpenvereinen notwendig

Außerdem wurde gestern ein Änderungsantrag von Paul Köllensperger genehmigt, der vorsieht, dass für alle Bauvorhaben an bestehenden Schutzhütten – einschließlich deren Abbruch und Wiederaufbau – sowie für die Errichtung neuer Schutzhütten das Gutachten der beiden mitgliederstärksten Alpenvereine im Land einzuholen ist. Das Gutachten ist nicht bindend. Für die Grüne Fraktion war es möglich, einige Änderungen durchzubringen, die mit dem eingeführten verpflichtenden Kindergartenjahr zusammenhängen.

Laut Brigitte Foppa sollen die Südtiroler Gemeinden Ausgleichszahlungen erhalten, wenn ihnen durch das (gebührenfreie) verpflichtende Kindergartenjahr Minuseinnahmen entstehen. Der Schülertransport müsse auch zur Verfügung gestellt werden. Abschließend einigte man sich auf einen Änderungsvorschlag zu Landesvermögen, das unter Schutz steht: Es soll vor einem Verkauf ein Gutachten vom Heimatpflegeverband bzw. vom AVS eingeholt werden und danach der Landtag mit einer 2-Drittel-Mehrheit entscheiden.

Das letzte Wort hat in allen Fällen kommende Woche der Landtag.

tek/ih

Kommentare
Kommentar verfassen
Bitte melden Sie sich an um einen Kommentar zu schreiben
senden