Auch die Kampfhandlungen könnten laut Südafrika zu einem Völkermord führen. Bei der Klage beruft sich Südafrika auf die UNO-Völkermordkonvention: Beide Staaten hätten diese schließlich unterzeichnet. In seiner 84-seitigen Klageschrift behauptet Südafrika, dass Israel durch die Tötung von Palästinenserinnen und Palästinensern im Gazastreifen, die Verursachung schwerer psychischer und körperlicher Schäden und die Schaffung von Lebensbedingungen, die auf physische Zerstörung abzielen, Völkermord an den Palästinenserinnen und Palästinensern begeht. „Die Taten sind alle Israel zuzuschreiben, das es versäumt hat, Völkermord zu verhindern, und das in offenkundiger Verletzung der Völkermordkonvention Genozid begeht“, heißt es in dem Text.
Israel bezeichnete die Klage als unbegründet, ein Regierungssprecher beschuldigte Südafrika, eine „absurde Ritualmordlegende“ zu verbreiten. Es handle sich um die unbegründeten Behauptung jüdischer Niedertracht, mit der ein tödlicher Hass gegen Juden geschürt werden soll.
Der Internationale Gerichtshof soll laut Statut Konflikte zwischen Staaten möglichst friedlich beilegen. Seine Urteile sind in der Regel bindend. Allerdings besitzen die UNO-Richter keine Machtmittel, um einen Staat zur Umsetzung zu zwingen. Sie können aber den UNO-Sicherheitsrat aufrufen, in der Sache tätig zu werden.