Dabei ist es durchaus nicht so, dass es nicht bereits Richtlinien gäbe. Ausgearbeitet wurden diese von den jeweiligen Fachgesellschaften aufgrund wissenschaftlicher Erkenntnisse, betont Dr. Oberrauch: „Diese medizinischen Richtlinien sind für unsere Arbeit essenziell. Sie verfolgen einen deontologischen Ansatz und fokussieren sich auf die Pflichtethik“ und stellen dabei den Schutz der Patientenrechte und das Wohl des Patienten in den Mittelpunkt.
Diesen deontologischen Kodex gelte es zu wahren, betont sie. Aus ihrer Sicht wäre es aus eben diesem Grund angebracht, die Ärztekammer, aber auch Ärztegewerkschaften in die Ausarbeitung von Richtlinien für die Verschreibung von Visiten einzubinden. „Das Gegenteil kommt bei den Ärzten nicht gut an“.
Starke interdisziplinäre Zusammenarbeit für korrektes Patientenmanagement
Tatsache sei, dass es Zuweisungen gebe, deren Anzahl so hoch sei, dass der Sanitätsbetrieb sie nicht abarbeiten könne. „Doch hier ist schon genau darauf zu schauen, entsteht diese Lücke in der Versorgung aufgrund ungerechtfertigter Zuweisungen oder weil es unmöglich ist, mit der derzeitigen Knappheit an Gesundheitspersonal die große Anzahl an Leistungen in kurzer Zeit zu erbringen?“Zudem gelte es auch zu bedenken, dass sich die Medizin in den vergangenen 20, 30 Jahren rasant weiterentwickelt habe, es seien Technologien hinzugekommen und der Anspruch der Patienten bzw. der Gesellschaft sei entsprechend. „Das alles lässt sich nicht mal so schnell über einen Tisch hinweg diskutieren“, mahnt Dr. Oberrauch. Und schlägt „eine starke interdisziplinäre Zusammenarbeit vor, damit die Kommunikation der Fachbereiche und der Allgemeinmedizin einem korrekten Patientenmanagement entsprechen kann“.