Das OLG hielt in seiner Entscheidung fest, dass nach wie vor Weide- und Almflächen grundsätzlich nicht abgezäunt werden müssen. Sollte es aber bereits in der Vergangenheit zu Vorfällen mit den Tieren gekommen sein, müsse der Tierhalter mehr tun, um die Tiere von den Almbesuchern zu trennen. Bis zu dem tödlichen Vorfall im Jahr 2017 war es auf der Kranzhorn-Alm zu keinen Vorkommnissen gekommen.
„Almgebiete grundsätzlich nicht abzuzäunen“
Die 70-Jährige war damals gemeinsam mit ihrem Hund sowie ihrer Cousine und deren Hund unterwegs. Am Rückweg von der Kranzhorn-Alm entschieden sie sich, durch freies Almgelände zu gehen. Dort wurden die Frauen von den Kühen angegriffen. Die 70-Jährige stürzte und wurde überrannt.Der Landwirtschaftskammerpräsident des Bundeslandes Tirol, Josef Hechenberger, begrüßte indes „trotz der tragischen Umstände“ die Entscheidung des Gerichts. Diese bestätige „einmal mehr den Grundsatz, dass Almgebiete grundsätzlich nicht abzuzäunen sind“.