Muss Kompatscher 205.000 Euro Strafe zahlen?
Muss der Landeshauptmann eine Verwaltungsstrafe von 205.000 Euro berappen, weil er im Wahlkampf 2018 das Kostenlimit überschritten hat? Ja, befindet die Finanzpolizei. Nein, meinen Kompatschers Anwälte in einer Gegendarstellung an das Landtagspräsidium. „Wir haben alles an die Prüfstelle des Landes sowie das Rechtsamt des Landes weitergeleitet“, so Landtagspräsident Schuler.