Bei Vormerkungen bleibt vorerst alles beim Alten
So bleibt den Bürgern der Vormerkungsstress erspart: Für Verschreibungen von Facharztvisiten, Röntgen-Untersuchungen oder Blutbildern, die heuer bis 31. März ausgestellt wurden (oder noch werden), treten die neuen „wesentlichen Betreuungsstandards“ vermutlich erst am 1. Jänner 2025 in Kraft. Das teilt die Abteilungsdirektorin für Gesundheit, Laura Schrott, mit.