Dienstag, 26. März 2024

Bei Vormerkungen bleibt vorerst alles beim Alten

So bleibt den Bürgern der Vormerkungsstress erspart: Für Verschreibungen von Facharztvisiten, Röntgen-Untersuchungen oder Blutbildern, die heuer bis 31. März ausgestellt wurden (oder noch werden), treten die neuen „wesentlichen Betreuungsstandards“ vermutlich erst am 1. Jänner 2025 in Kraft. Das teilt die Abteilungsdirektorin für Gesundheit, Laura Schrott, mit.

Für Arztvisiten, aber auch Laboruntersuchungen hätte es eine Neuregelung gegeben – diese wird nun aber verschoben. - Foto: © shutterstock

Die neuen „wesentlichen Betreuungsstandards“ hätten in Südtirol eigentlich mit Ostermontag, 1. April, zur Anwendung kommen sollen – so wie auch auf Staatsebene.

Doch bei einer Sitzung gestern zwischen Vertretern der Regionen und des Staates zum Thema Gesundheit wurde dann beschlossen, was schon seit einigen Tagen vermutet wurde: Gesundheitsminister Orazio Schillaci verschiebt alles auf 2025.

Ein Großteil der Regionen war für einen weiteren Aufschub, sagt Gesundheitslandesrat Dr. Hubert Messner. Südtirol wäre hingegen dafür gewesen, mit 1. April zu starten, weil hier bereits die Hausaufgaben erledigt worden seien und man vorbereitet gewesen wäre.

Südtirol war gerüstet – und nun ist man enttäuscht

„Wir sind nicht glücklich über diese Verzögerung“, meint Abteilungsdirektorin Schrott. „Über Monate hinweg haben sehr viele Mitarbeiter verschiedenster Berufsbilder sehr intensiv daran gearbeitet, den Übergang zu den neuen ‚wesentlichen Betreuungsstandards’ zeitgerecht gewährleisten zu können. Dank dieser Vorarbeit waren wir für das Stichdatum 1. April gerüstet.“

Für die Patienten bedeutet der Aufschub, dass vorerst alles so bleibt wie bisher. Die Verschreibungen von fachärztlichen, diagnostischen und Laborleistungen werden nach wie vor nach dem bisherigen Tarifverzeichnis erfolgen und bleiben weiterhin gültig, bis ein neuer Fälligkeitstermin auf staatlicher Ebene festgelegt wird.

Der 28. September wäre das Verfallsdatum gewesen

Ohne diesen Aufschub hätten die Patienten in Südtirol sich für Verschreibungen von fachärztlichen Visiten, diagnostischen Leistungen und Laborleistungen rasch einen Termin sichern sollen, wenn sie denn noch keinen hatten.

Denn wären die neuen wesentlichen Betreuungsstandards tatsächlich mit 1. April in Kraft getreten, dann hätten alle Verschreibungen vor dem 1. April ein Verfallsdatum gehabt: den 28. September.

Und: Der Staat wollte, dass diese Leistungen noch heuer erbracht werden. Zu diesen Leistungen hätten beispielsweise Visiten beim Augenarzt, Orthopäden oder Gynäkologen gezählt, aber auch eine Magnetresonanz oder ein Blutbild.

Langes Warten auf die Neuregelung

Nun gilt dies aber alles nicht mehr. Laut Landesrat Messner wartet man nun auf das Dekret, mit dem der Aufschub bis voraussichtlich 1. Jänner 2025 dann fixiert wird.

Viele Patientenvereinigungen in ganz Italien warten schon lange auf die Neuregelung. Damit hätten auch neue bildgebende Verfahren mit hochtechnologischen Geräten und anspruchsvollere Labortests künftig vom Gesundheitsdienst kostenlos oder gegen Beteiligung eines Tickets bereitgestellt werden können.

hof

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