Seilbahnen: SAD setzt sich gegen das Land durch
Das Land Südtirol darf Seilbahndienste nicht Inhouse ohne Ausschreibung an eine Gesellschaft vergeben, die gänzlich von den Südtiroler Transportstrukturen (STA) kontrolliert wird – wie seit 2021 der Fall ist. Dies hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) beschlossen. Damit hat sich die SAD durchgesetzt.