Die Entscheidung geht auf einen Rekurs der SAD (Gesellschaft für den Öffentlichen Nahverkehr) zurück. Ab 2021 wurde die STA AG mit dem Dienst betraut, dagegen hatte SAD rekurriert.
Längerer Rechtsstreit
Die SAD hatte auch die Kompensation im Dienstleistungsvertrag für die STA als zu vorteilhaft kritisiert. Das Verwaltungsgericht hatte den Rekurs abgewiesen, woraufhin die SAD Berufung beim Staatsrat eingereicht hat.Dieser wandte sich an den EuGH, um klarzustellen, ob die EU-Richtlinien, die die Inhouse-Vergabe von Öffentlichen Transportdiensten regelt, auch Seilbahndienste vorsieht.
Auch wollte der Staatsrat wissen, ob die Kompensation an die STA als Staats-Beitrag gewertet werden könnte. Der EuGH hat diesbezüglich erklärt, dass die Kompensation nicht als Beitrag gewertet werde, sofern er auf der Grundlage von bestimmten Parametern berechnet worden sei.
„Für Fahrgäste bleibt alles gleich“
„Für Fahrgäste und Betreiber ändert sich aktuell nichts“, heißt es von Mobilitätslandesrat Daniel Alfreider in einer ersten Reaktion.„Aktuell hat das Urteil des EuGH keine Auswirkungen auf die Rittner Seilbahn und Trambahn und auf der Mendel. Das Urteil des Staatsrates wird zeigen, ob und gegebenenfalls, wie die Dienste neu vergeben werden“, heißt es vom Mobilitätsressort.
Die Verträge zwischen Land und der Südtiroler Transportstrukturen AG Sta, die die Dienste derzeit erbringt, sind auf jeden Fall bis auf Weiteres gültig.