Erste Schlappe für Raubtierschützer in Sachen Schadenersatz
Raubtierschutz ist kostspielig: Aus diesem Grund hatten mehrere Tierschutz-Organisationen beim Land Trentino mehrere Hunderttausend Euro einklagen wollen – u. a. wegen der seelischen Belastung der Mitglieder, die mit der Entnahme von Großraubtieren einherging, hieß es damals. Nun kam die erste Absage vom Verwaltungsgericht. Und die Begründung spricht Bände: Sie hätten keinen Anspruch auf Schadenersatz, zumal die Entnahmeverordnung des Landes rechtens war.