Montag, 4. September 2023

Superbonus: Goodbye zu den alten Regeln

Es gibt einen Stichtag für den Superbonus, der nicht nur Wirtschaftsminister Giancarlo Giorgetti, sondern auch Tausenden von Bauherren Bauchschmerzen bereitet: der 1. Jänner 2024. Ab diesem Tag wird die Förderung des Superbonus nämlich plötzlich von 110 auf 70 Prozent sinken.

Bauen und Sanieren: Das bleibt auch im nächsten Jahr ein Dauerbrenner. - Foto: © dpa-tmn / Bernd Diekjobst

Um sich eine Vorstellung davon zu machen, was das bedeutet, genügt es, die letzten durchschnittlichen Ausgaben für den Superbonus von Kondominien zu betrachten, die die Behörde Enea ermittelt hat: 637.000 Euro. 255.000 Euro davon werden ab dem nächsten Jahr im Schnitt von den Bauherren zu tragen sein, wie der „Corriere della Sera“ schreibt.

Wirtschaftsminister Giancarlo Giorgetti sagte, der 110-Prozent-Superbonus und die Belastungen für die Staatskasse machten ihm Bauchschmerzen.

Eine Verschiebung des Fristendes wird es nicht geben: Das würde die öffentlichen Haushalte weiter belasten. Es zeichnet sich eine Kompromisslösung ab, wie sie bereits in der Vergangenheit für Einfamilienhäuser unter bestimmten Bedingungen angewandt wurde.

Die Förderungen 2024: Fristen festgelegt

Alles hängt von der Ausgestaltung des neuen Haushaltsgesetzes ab. Es besteht die Absicht, die Abschreibungen zu rationalisieren, indem sie dauerhaft gemacht, aber zumindest teilweise an das Einkommen des Gesuchstellers gekoppelt werden.

Für Innenausbauarbeiten sehen Experten für das Vorhaben keine Schwierigkeiten. Das Ziel, durch gezielte Sanierungseingriffe die Emissionen zu reduzieren und Energie zu sparen, rückt damit allerdings wieder in weitere Ferne.

Entscheidungen zur EU-Richtlinie über umweltschonende Wohngebäude werden deshalb wohl noch Einfluss auf die Formulierung der Förderungen haben. Strengere EU-Regeln könnten dazu führen, dass Millionen von Immobilien in Italien saniert werden müssen und dass sich die Menge und die Merkmale der Steuervergünstigungen ändern müssen: Eine Richtlinie, die sehr kostspielige Arbeiten für Privatpersonen vorsieht, hätte ohne öffentliche Intervention wohl keine Chance auf Umsetzung.

Was das Jahr 2024 für den Superbonus bringt

Nach der derzeitigen Regelung werden alle Steuerzahler, die noch Anspruch auf den Superbonus haben, am 1. Jänner nächsten Jahres nur noch 70 Prozent der Ausgaben zurückerhalten – 2025 wird der Anteil auf 65 Prozent sinken.

Die einzige Ausnahme bilden Immobilien in Gemeinden, die seit 2009 von Erdbeben betroffen waren, sowie in Überschwemmungsgebieten, für die weiterhin 110 Prozent gewährt werden können. Bis zum 31. Dezember nächsten Jahres gibt es 110 Prozent nur für Eigentumswohnungen, die bis Ende 2022 die Baubeginnmeldung eingereicht haben, für IACP-Volkswohnbauten, die bis zum 30. Juni mindestens 60 Prozent der Arbeiten abgeschlossen haben, und für Eigentümer von Einfamilienhäusern, die bis zum 30. September 2022 mindestens 30 Prozent der Arbeiten beendet haben.

Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser (sofern es sich um Erstwohnungen handelt) mit einem maximalen Familienquotienten von 15.000 Euro, die die Meldung im Jahr 2023 gemacht haben, haben Anspruch auf einen Abzug von 90 Prozent, der im nächsten Jahr auf 70 Prozent und im Jahr 2025 auf 65 Prozent sinkt.

Andere Steueranreize

Alle anderen Steuerabschreibungen fürs Bauen und Sanieren bleiben derweil in Kraft: der Ökobonus und der Erdbebenbonus, die je nach Art der Maßnahme und der erzielten Ergebnisse unterschiedliche Sätze haben, aber weniger Beschränkungen als der Superbonus unterliegen.

Der Ökobonus wird über 10 Jahre verteilt, beim Erdbebenbonus erfolgt die Rückzahlung innerhalb von 5 Jahren. Der Sanierungsbonus wird ebenfalls zu 50 Prozent über 10 Jahre bei einer maximalen Ausgabenhöhe von 96.000 Euro gewährt. Alle diese Maßnahmen werden im Jahr 2025 voraussichtlich auf 36 Prozent sinken – bei einer Obergrenze von 36.000 Euro.

Möbelbonus: mit reduziertem Abzug

Für den Möbelbonus ist es das letzte Jahr: mit einem maximalen Abzug von 5000 Euro über 10 Jahre anstelle der derzeitigen 8000 Euro.

Der Bonus für architektonische Barrieren bleibt bis 2025 bestehen, mit einer Obergrenze von bis zu 50.000 Euro und einem Abzug von 75 Prozent über 5 Jahre.

kn

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