Samstag, 30. Oktober 2021

Noch wenige Monate Zeit für unter 36-Jährige, um „Bonus Casa“ zu nutzen

Anträge zu Vergünstigungen für den Erwerb von Wohnraum müssen bis zum 30. Juni 2022 erfolgen. Die Steuerberatungsstelle CAAF des CGIL-AGB gibt dazu in einer Aussendung letzte Klarstellungen und Informationen.

Die Beantragung von Vergünstigungen für den Erwerb von Wohnraum muss bis zum 30. Juni 2022 erfolgen. - Foto: © Shutterstock









stol