„Sämtliche Bauvorhaben von Schutzhütten, und zwar unabhängig von der Erhöhung der Baumasse, unterliegen bereits heute einem aufwendigen und bürokratischen Genehmigungsverfahren“, heißt es in der Aussendung.
Neben der landschaftsrechtlichen Genehmigung durch die Landesverwaltung seien je nach Fall weitere Begutachtungen wie etwa das Natura-2000-Verträglichkeitsgutachten, das UVP-Gutachten, das UNESCO-Gutachten oder diverse Gutachten betroffener Landesämter einzuholen. Bereits heute gehören Bauvorhaben von Schutzhütten laut der Fachgruppe zu den am strengsten reglementierten und gehen mit Planungsunsicherheit und unverhältnismäßig langen Wartezeiten einher.
„Benachteiligung der kleinen Schutzhütten“
„Obwohl sich das Land den Bürokratieabbau auf die Fahnen geschrieben hat, bringt das Gesetz das genaue Gegenteil mit sich. Es führt zu bürokratischer Mehrbelastung, zu Planungsunsicherheit und nicht zuletzt auch zu einer Benachteiligung der kleinen Schutzhütten“, kritisiert HGV-Präsident Manfred Pinzger.In dem erst kürzlich neu ernannten Alpinbeirat stellen Alpenverein und CAI 4 der insgesamt 13 Vertreter. Für die HGV-Fachgruppe ist es nicht nachvollziehbar, dass private Vereine, die selbst auch Eigentümer von Schutzhütten sind, mit einem Gutachten, bei welchem sie mitwirken, Einfluss auf die Tätigkeit anderer Mitbewerber im selben Sektor haben, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung des HGV und der Fachgruppe, der 36 privat geführte Schutzhütten angeschlossen sind.