Mittwoch, 10. Juli 2024

„Noch mehr Bürokratie“: HGV kritisiert gesetzliche Neuerungen für Schutzhütten

Das vom Landtag verabschiedete Omnibus-Gesetz sieht auch gesetzliche Neuerungen für die Schutzhütten vor. So sind unter anderem für Bauvorhaben, die eine Erhöhung der Baumasse von mehr als 30 Prozent erreichen, künftig eine zusätzliche Begutachtung durch den Alpinbeirat und eine Unbedenklichkeitserklärung durch die Landesregierung vorgesehen.

Der HGV und die Fachgruppe Schutzhütten bemängeln den bürokratischen Aufwand bei Bauvorhaben; im Bild das Schutzhaus beim Latzfonser Kreuz. - Foto: © sch

Der Hoteliers- und Gastwirteverband (HGV) und die Fachgruppe Schutzhütten kritisieren in einer Aussendung die gesetzliche Änderung, vor allem wegen der zusätzlichen Bürokratie, die damit verbunden ist. 2015 wurde laut HGV genau diese Auflage auch mit dem Argument des Bürokratieabbaus abgeschafft.

„Sämtliche Bauvorhaben von Schutzhütten, und zwar unabhängig von der Erhöhung der Baumasse, unterliegen bereits heute einem aufwendigen und bürokratischen Genehmigungsverfahren“, heißt es in der Aussendung.

Neben der landschaftsrechtlichen Genehmigung durch die Landesverwaltung seien je nach Fall weitere Begutachtungen wie etwa das Natura-2000-Verträglichkeitsgutachten, das UVP-Gutachten, das UNESCO-Gutachten oder diverse Gutachten betroffener Landesämter einzuholen. Bereits heute gehören Bauvorhaben von Schutzhütten laut der Fachgruppe zu den am strengsten reglementierten und gehen mit Planungsunsicherheit und unverhältnismäßig langen Wartezeiten einher.

„Benachteiligung der kleinen Schutzhütten“

„Obwohl sich das Land den Bürokratieabbau auf die Fahnen geschrieben hat, bringt das Gesetz das genaue Gegenteil mit sich. Es führt zu bürokratischer Mehrbelastung, zu Planungsunsicherheit und nicht zuletzt auch zu einer Benachteiligung der kleinen Schutzhütten“, kritisiert HGV-Präsident Manfred Pinzger.

In dem erst kürzlich neu ernannten Alpinbeirat stellen Alpenverein und CAI 4 der insgesamt 13 Vertreter. Für die HGV-Fachgruppe ist es nicht nachvollziehbar, dass private Vereine, die selbst auch Eigentümer von Schutzhütten sind, mit einem Gutachten, bei welchem sie mitwirken, Einfluss auf die Tätigkeit anderer Mitbewerber im selben Sektor haben, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung des HGV und der Fachgruppe, der 36 privat geführte Schutzhütten angeschlossen sind.

stol

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