In der Tagsatzung sollte die Sachlage bzw. die Vermögenssituation erörtert werden. Die Benko-Seite werde jedenfalls ein Vermögensbekenntnis ablegen, hatte die APA im Vorfeld erfahren. Letztlich muss festgestellt werden, ob tatsächlich Zahlungsunfähigkeit besteht. Sollte diese nicht gegeben sein, wird der Insolvenzantrag abgewiesen. Der Antrag soll sich einerseits unter anderem darauf stützen, dass der Tiroler Investor im Sanierungsverfahren der Holding seiner Verpflichtung zum Einschuss von 3 Mio. Euro nicht zur Gänze nachgekommen sei. Und zum anderen darauf, dass es offene Forderungen der Finanz gegen ihn gebe.
„Wenn er das nicht kann, muss das Gericht von einer Insolvenz ausgehen“
Der Kreditschutzverband KSV1870 erwartete indes keine rasche Entscheidung. Vielmehr werde eine solche wohl „einige Wochen in Anspruch nehmen“, gab Regionalleiter Klaus Schaller in einer Aussendung am Dienstagnachmittag bekannt. Seiser habe als „erfahrener Insolvenzrichter“ nun zu beurteilen, ob der Insolvenzgrund „Zahlungsunfähigkeit“ tatsächlich vorliege. Dazu habe er eine „beträchtliche Menge an Unterlagen zu sichten und entsprechend zu werten“.Benko müsse „dem Gericht umgehend bescheinigen, dass nur eine Zahlungsstockung vorliegt“, sagte indes Gerhard Weinhofer, Geschäftsführer des Gläubigerschutzverbandes Creditreform Österreich, dem „Kurier“: „Wenn er das nicht kann, muss das Gericht von einer Insolvenz ausgehen.“