Die Problematik der Zweitwohnungen und der verstärkten Zunahme der touristischen Vermietung von privaten Wohnungen sei nicht neu. Nun sei laut HGV aber eine Grenze erreicht. „Während sich Einheimische schwertun, bezahlbare Wohnungen zu finden, stehen immer mehr Zweitwohnungen viele Monate leer und werden meist zu den Spitzenzeiten, wenn ohnehin schon sehr viel los ist, benützt. Viele Wohnungen werden zudem fast ganzjährig Agenturen zur Kurzzeitmiete überlassen. Das ist eine Entwicklung, die insgesamt viele Probleme generiert. Es wird auf diese Weise privater Wohnraum zweckentfremdet und die gewerbliche Beherbergung gerät noch mehr unter Druck“, betont HGV-Direktor Raffael Mooswalder.
Parahotellerie soll nicht weiter bevorteilt werden
Auch gibt der HGV zu bedenken, dass viele Gemeinden derzeit bewusst in Kauf nehmen, dass privater Wohnraum vom Mietmarkt genommen wird, weil sie die sogenannten Vorschussbetten an Privatpersonen zuweisen. „Wenn 10 Betten an Privatpersonen gehen, gehen in extremis 5 Wohnungen für den Mietmarkt verloren. Wenn hingegen 10 Betten an bestehende Gastbetriebe zugewiesen werden, bedeutet das lediglich 5 zusätzliche Gästezimmer in einem bestehenden Gebäude auf dem Gemeindegebiet“, so HGV-Präsident Pinzger.Diesen Entwicklungen müsse entschlossen entgegengesteuert und die GIS-Sätze im Sinne der wohnungssuchenden Bevölkerung sowie im Sinne der Fairness zwischen den Beherbergungsformen angepasst werden. Die Parahotellerie dürfe nicht weiter bevorteilt werden, heißt es aus dem HGV.
„Konkret bedeutet das, dass Zweitwohnungen, die nicht im Besitz von Südtirolerinnen und Südtirolern sind, und privater Wohnraum, der zur touristischen Vermietung dient, zwingend höher besteuert werden müssen“, erklärt HGV-Direktor Mooswalder. Gleichzeitig gelte es engmaschiger zu kontrollieren und die Langzeitmieten steuerlich deutlich zu begünstigen, heißt es abschließend in der Presseaussendung.