Freitag, 24. Mai 2024

EU-Lieferkettengesetz final beschlossen – Dorfmann: „Eine tragbare Lösung“

Das europäische Lieferkettengesetz ist endgültig angenommen: Nachdem das EU-Parlament bereits grünes Licht gegeben hatte, hat Freitagvormittag in Brüssel auch der Europäische Rat dem Gesetzesentwurf zugestimmt. Große Unternehmen sollen so für Menschenrechtsverletzungen in ihren Lieferketten verantwortlich gemacht werden.

Rund 2 Jahre dauerten die Verhandlungen rund um das EU-Lieferkettengesetz. - Foto: © Shutterstock / shutterstock


Konkret bedeutet dies, dass Unternehmen künftig vor europäischen Gerichten zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie von Kinder- oder Zwangsarbeit profitieren.

Die Unternehmen müssen außerdem Klima-Pläne erstellen. Mit diesen soll sichergestellt werden, dass ihr Geschäftsmodell mit dem Ziel vereinbar ist, die Erderwärmung auf 1,5 Grad im Vergleich zur vorindustriellen Zeit zu begrenzen.

Als Strafen können zum Beispiel die namentliche Anprangerung oder Geldstrafen in Höhe von bis zu 5 Prozent des weltweiten Nettoumsatzes des Unternehmens verhängt werden.

Wer von den Regeln betroffen ist

Die neuen EU-Regeln waren im Verhandlungsprozess abgeschwächt worden, sodass davon weniger Unternehmen betroffen sind als ursprünglich geplant.

Statt für Firmen mit mehr als 500 Beschäftigten und mindestens 150 Millionen Euro Umsatz sollen sie für Firmen mit 1000 Beschäftigten und 450 Millionen Euro Umsatz gelten, nach einer Übergangsfrist von 5 Jahren.

Nach 3 Jahren sollen die Vorgaben zunächst für Firmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und mehr als 1,5 Milliarden Euro Umsatz weltweit gelten. Nach 4 Jahren sinken diese Grenzen dann auf 4000 Mitarbeitende und 900 Millionen Euro Umsatz.

Der Gesetzestext muss nun nur noch im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Danach haben die EU-Staaten gut 2 Jahre Zeit, die neuen Regeln in nationales Recht umzusetzen.

Dorfmann: „Eine tragbare Lösung“

Bei der vorausgegangenen Abstimmung im Europaparlament hat Südtirols Vertreter Herbert Dorfmann für das Lieferkettengesetz gestimmt. „Es ist richtig, dass wir in Europa, vor allem bei Importen, darauf schauen, dass soziale Standards und Umweltstandards eingehalten werden“, begründete Dorfmann seine Entscheidung.

Gleichzeitig sei es wichtig gewesen, dass mit den neuen Regeln keine übermäßige Bürokratie für kleine und mittelständische Unternehmen geschaffen werde. Deshalb hätten sich Verhandlungen auch in die Länge gezogen.

„Es ist nun eine tragbare Lösung, die nicht zu einem Bürokratiemonster für kleine Unternehmen wird, aber große Unternehmen sehr wohl in die Pflicht nimmt, darauf zu schauen, wo sie ihre Produkte hernehmen und wie sie damit umgehen“, sagt Dorfmann.

dpa/ber

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