Montag, 15. Januar 2024

Energetische Sanierung: Was das Land fördert

Das Land fördert weiterhin die energetische Sanierung und den Umstieg auf erneuerbare Energien. Mit 2024 hat sich dabei aber einiges geändert. Die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) mit den wichtigsten Neuerungen und Tipps für die richtige Anwendung.

Das Land unterstützt auch weiterhin Investitionen im Bereich der Energieeinsparung. - Foto: © Shutterstock / shutterstock

Eines vorweg: Wer Energie einspart und auf „saubere“ Energie umstellt, wird dafür von Staat und Land unterstützt. Wichtig dabei ist, dass die Förderschienen nicht kumulierbar sind, es ist also nicht möglich, für ein und dieselbe Arbeit Förderungen von Staat und Land in Anspruch zu nehmen. Welche Schiene für welches Projekt vorteilhafter ist, gilt es im Einzelfall zu entscheiden.

Gesamtsanierung im Vordergrund

Von Seiten des Landes gibt es für diverse Energiesparmaßnahmen, den Einsatz erneuerbarer Energiequellen und Maßnahmen die zur Erhöhung der Energieeffizienz beitragen bereits seit zahlreichen Jahren einen Beitrag von Seiten des Amtes für Energie und Klimaschutz.

Ende 2022 wurden die Förderkriterien neu ausgerichtet und im Dezember 2023 wurden weitere Anpassungen vorgenommen. Neben der Abänderung der Beitragshöhen und der Anpassung der Höhe der zulässigen Kosten, wird vor allem auf die energetische Gesamtsanierung gesetzt und somit die Sanierung einzelner Wohneinheiten in den Hintergrund gerückt.

Für Kondominien mit mindestens 5 beheizten Baueinheiten und mindestens fünf Eigentümern wird für die Gesamtsanierung ein Beitrag von bis zu 80 Prozent der zulässigen Kosten gewährt. Für die Sanierung anderer Gebäude gibt es eine Förderung von maximal 50 Prozent.

Die Voraussetzungen

„Um die Förderung für die Gesamtsanierung in Anspruch nehmen zu können, muss das betroffene Gebäude über eine Baukonzession vor dem 12. Jänner 2005 verfügen und beheizt werden“, teilt die VZS mit. Die Beitragshöhe orientiere sich an der energetischen Qualität des Gebäudes (KlimaHaus-Klasse).

Neben den verschiedenen Wärmedämmmaßnahmen, sowie dem Einbau von Lüftungsanlagen, kann laut VZS im Rahmen der Gesamtsanierung auch eine Photovoltaikanlage zur Abdeckung des Strombedarfes der Gemeinschaftsanlage (gilt nur für Kondominien mit mindestens 5 beheizten Baueinheiten und mindestens 5 Eigentümern) eingebaut werden.

Welche Einzelmaßnahmen werden gefördert?

Auch diverse Einzelmaßnahmen kommen in den Genuss einer Förderung. Diese liegt jedoch bei maximal 40 Prozent der zulässigen Kosten und wird für folgende Einzelmaßnahmen gewährt. „Erstens: Der hydraulische Abgleich für bestehende Heiz- und Kühlanlagen. Zweitens: Der Einbau einer thermischen Solaranlage. Drittens: Der Einbau einer elektrischen Wärmepumpe mit Photovoltaikanlage. Viertens: Der Einbau von Photovoltaikanlagen und Windkraftwerken ohne Netzanschluss“, führen die Verbraucherschützer aus.

Nicht zu vergessen: „Die Gesuche müssen vor Beginn der Arbeiten und zwischen 1. Jänner und 31. Mai anhand des entsprechenden Formulars inklusive detailliertem Kostenvoranschlag eingereicht werden.“ Die Formulare und weitere Informationen sind auf der Internetseite des zuständigen Landesamtes (Amt für Energie und Klimaschutz) erhältlich.

Weitere hilfreiche Tipps und Links zur Landesförderung sind im Leitfaden der Verbraucherzentrale enthalten.


stol

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