Dienstag, 14. Dezember 2021

Ein üppiges Weihnachtsgeschenk vom Staat: So geht's

Mit dem Verlustbeitrag können Unternehmer ein üppiges Weihnachtsgeschenk vom Staat erhalten – sofern sie dazu berechtigt sind und rechtzeitig darum ansuchen. Wie es geht und wer es darf, lesen Sie auf s+. + Von Gert Gasser

Um den ausgleichenden Verlustbeitrag können Unternehmer und Freiberufler ansuchen. - Foto: © Shutterstock









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