Dienstag, 8. September 2020

AGB: Änderung der zweiten Akontozahlung für Formular 730

Die Steuerberatungsstelle Caaf der CGIL-AGB gibt bekannt, dass die Mitteilung an den Arbeitgeber für die Änderung der zweiten Vorauszahlung des Formulars 730 für das Jahr 2020 in einem reduzierten Umfang bis zum 10. Oktober erfolgen muss.

Symbolbild - Foto: © ANSA / INTERNET









liz