Dienstag, 3. Oktober 2023

Wobi: 10 Prozent für junges Wohnen

Besser spät als nie: Die Landesregierung hat heute 2 wichtige Beschlüsse zum leistbaren Wohnen gefasst. Künftig kann das Wobi bis zu 10 Prozent neu zu verteilender Wohnungen für Menschen und Familien bis 35 Jahren reservieren. Gemeinden oder nicht gewinnorientierte Körperschaften erhalten für die Sanierung von Immobilien bis zu 65 Prozent Verlustbeitrag – müssen sie aber 20 Jahre als Studenten-, Arbeiterheime, für Senioren, Behinderte oder andere Wohnprojekte bereitstellen.

Das Wohnbauinstitut will in Zukunft auch ein Auge auf junge Leute haben. - Foto: © Shutterstock / shutterstock

Das neue Wohnbaugesetz wurde von Landesrätin Waltraud Deeg 5 Jahre angekündigt, lange (auch aus den eigenen Reihen) blockiert und vor wenigen Monaten verabschiedet. Neben der altbekannten Vergabe von Sozialwohnungen kann das Wobi jetzt auch Wohnungen zum sog. bezahlbaren Mietzins vergeben. Die Einkommensgrenze ist mit einem wirtschaftlichen Faktor von 2,37 bis 5,68 höher. Der Mietzins auch, er ist aber beim Landesmietzins gedeckelt. Die bezahlbare Miete für 60 Quadratmeter beträgt je nach Gemeinde 360 und 600 Euro.

Die Landesregierung hat heute die Durchführungsverordnung zum jungen Wohnen genehmigt. „Demnach kann das Wobi künftig bis zu 10 Prozent der zuzuweisenden Wohnungen für junge Menschen und junge Familien im Alter reservieren“, sagt Deegs Ressortdirektor Luca Critelli. Diese dürfen maximal 35 Jahre alt sein.

Zusatzpunkte für die Ansässigkeit

Für die Ansässigkeit in der Gemeinde gibt es Zusatzpunkte, es reichen aber Arbeits- oder Praktikumsvertrag im Umkreis von 40 Kilometern. Zu zahlen ist der bezahlbare Mietzins. „Damit bekommen auch junge Leute, die es sonst nicht in die übliche Rangordnung schaffen eine Chance“, so Critelli. Die ersten Wohnungen an junge Paare wurden übrigens schon in Leifers vergeben, wo das sog. Mittelstandsprogramm von Landesrat Tommasini keine Abnehmer gefunden hatte.

Interessant ist der zweite Beschluss. Demnach können Gemeinden und nicht gewinnorientierte Körperschaften für Sanierung/Umbau leer stehender Immobilien 50 Prozent Verlustbeitrag erhalten. Beträgt der Leerstand mehr als 5 Jahre, übernimmt das Land 65 Prozent der anerkannten Kosten. Im Gegenzug müssen die Gebäude für 20 Jahre die Zweckbestimmung als Schüler- und Studentenheim, Arbeiterwohnheim oder andere Wohnprojekte wie für Senioren oder Menschen mit Beeinträchtigung beibehalten. „Damit können z.B. Wohnungen für Mitarbeiter im Sozial- und Gesundheitsbereich entstehen“, sagt Critelli. Die Miete ist beim Landesmietzins gedeckelt.

bv

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