Dienstag, 4. Juni 2024

Verjährt: Kompatscher muss keine Strafe zahlen

Der Landeshauptmann muss wegen der Überschreitung des Wahlkampfkostenlimits im Jahr 2018 keine Strafe zahlen. Das hat das Landtagspräsidium aufgrund eines Rechtsgutachtens entschieden. Der Grund: Die Sache ist verjährt.

Arno Kompatscher muss keine Strafe zahlen. - Foto: © DLife

Dem Landeshauptmann wurde von der Finanzpolizei vorgeworfen, dass er im Wahlkampf 2018 das Wahlkampfkostenlimit – das bei 30.000 Euro liegt – überschritten habe.

Die Finanzpolizei forderte eine Strafzahlung von rund 200.000 Euro (Hier lesen Sie mehr dazu).

Daraufhin hat das Landtagspräsidium ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Aufgrund dieses Gutachtens wurde nun entschieden, dass die Sache verjährt ist – Kompatscher muss keine Strafe zahlen.

sor

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