Die Führungsaufträge der Pflegedirektion sowie der Bezirksdirektionen werden laut Landesgesetz 3/2017 vom Generaldirektor oder der Generaldirektorin des Südtiroler Sanitätsbetriebs, nach Anhören der Landesregierung, vergeben. Die Ernennungen können jedoch nicht im Zeitraum einer kommissarischen Verwaltung erfolgen. „Auch eine Verlängerung der Aufträge dieser geschätzten Führungskräfte bis zur definitiven Ernennung durch den neuen Generaldirektor oder Generaldirektorin des Gesundheitsbetriebes ist gesetzlich nicht möglich“, heißt es in der Aussendung von Sabes.
Mittwoch, 13. Dezember 2023
Sanitätsbetrieb: 2 Führungsverträge laufen aus
Der Auftrag der Pflegedirektorin des Südtiroler Sanitätsbetriebes Marianne Siller und jener der Direktorin des Gesundheitsbezirks Brixen, Christine Zelger, laufen mit 14. Dezember 2023 aus. Ab 15. Dezember 2023 werden daher die bisherigen Stellvertreter zeitweilig deren Amtsgeschäfte übernehmen.
Für Marianne Siller (oben links) übernimmt Frank Blumtritt (unten links), für Christine Zelger (oben rechts) ist es Markus Thaler (unten rechts)
Die Führungsaufträge der Pflegedirektion sowie der Bezirksdirektionen werden laut Landesgesetz 3/2017 vom Generaldirektor oder der Generaldirektorin des Südtiroler Sanitätsbetriebs, nach Anhören der Landesregierung, vergeben. Die Ernennungen können jedoch nicht im Zeitraum einer kommissarischen Verwaltung erfolgen. „Auch eine Verlängerung der Aufträge dieser geschätzten Führungskräfte bis zur definitiven Ernennung durch den neuen Generaldirektor oder Generaldirektorin des Gesundheitsbetriebes ist gesetzlich nicht möglich“, heißt es in der Aussendung von Sabes.
stol
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