Wie vom Landesgesetz vorgeschrieben, hatte der 2018 als Generaldirektor des Sanitätsbetriebes entlassene Schael am 1. Mai bei der Abteilung Gesundheit um seine Eintragung ins Landesverzeichnis der potenziellen Generaldirektoren angesucht. In der Folge hätte das Land innerhalb von 30 Tagen das entsprechende Dekret veröffentlichen müssen. Das ist aber nicht passiert.
In der Zwischenzeit hat die Landesregierung Anfang August kurzerhand das Landesgesetz geändert, die Frist zur Eintragung ins Register damit neu angesetzt. Für Schael völlig ungesetzmäßig, was er, wie berichtet, in Eingaben an Landeshauptmann und Gesundheitslandesrat Arno Kompatscher, die zuständigen Stellen beim Land, aber auch an die Staatsanwaltschaften bei Landesgericht und Rechnungshof bereits schriftlich deponiert hat.
In den Mahnschreiben ebenfalls angeführt hatte Schael, dass sein Dekret zur Eintragung in die Landesliste noch nicht veröffentlicht worden war. Dies ist nun nach über 3 Monaten erfolgt. Die Begründung für den Verzug: Das erste Dekret vom 13. Juni musste annulliert werden, da die Direktorin der Abteilung Gesundheit dieses unterzeichnet hatte. Derartige Dekrete müssen aber vom Landeshauptmann unterzeichnet werden. Der hat nun mit Datum 7. September seine Unterschrift unters Dekret gesetzt. Damit hat Schaels Eintragung in die Landesliste nun wieder ihre Richtigkeit.
STOL hat berichtet.