Dienstag, 20. August 2024

Neue Studienordnung an Musikschulen: Leihgebühren werden billiger

Die Landesregierung hat am Dienstag einen Beschlussentwurf zur Einführung der neuen Studienordnung der deutschen und ladinischen Musikschulen genehmigt. Unter anderem werden damit die Leihgebühren für einige Instrumente billiger.

Nach der Genehmigung eines Beschlussentwurfs zur Einführung der neuen Studienordnung der deutschen und ladinischen Musikschulen werden auch die Leihgebühren für Instrumente geändert: Kosten Instrumente im Ankauf weniger als 400 Euro, wird die Leihgebühr herabgesetzt. Bisher war die Gebühr unabhängig vom Preis des Instruments. - Foto: © LPA/Maja Clara

Rechtsgrundlage dafür ist das Landesgesetz von 2008 über „Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten und Unterstufe“: Demnach regelt die Landesregierung die Bereiche Schulkalender, Fachangebot, Einschreibung in die Musikschule, Unterrichtsformen und Unterrichtsorganisation, Prüfungswesen und Bewertung Schüler, Schulgebühren und Leihgebühren für Musikinstrumente sowie organisatorische Aspekte der Musikschulen.

Diese Autonomie soll nun in Bezug auf Organisation, Didaktik, Schulversuche und Ressourcen detaillierter definiert werden. Zudem sollen einige Bestimmungen zum Datenschutz eingeführt werden.

Leihgebühren für Instrumente neu geregelt

Auch die Leihgebühren für Instrumente werden neu geregelt: Bisher mussten die Schüler für ein Musikinstrument mit einem Ankaufspreis bis 5000 Euro eine Leihgebühr von 65 Euro für ein halbes Jahr und 130 Euro für ein ganzes entrichten. Nun wird eine Tarifgruppe für Musikinstrumente mit einem Ankaufspreis bis 399 Euro geschaffen: Dafür bezahlen die Nachwuchsmusikerinnen und -musiker eine halbjährige Leihgebühr von 45 Euro und eine ganzjährige von 65 Euro.

Alle anderen in der Studienordnung enthaltenen Regelungen, etwa zum Schulkalender, zur Einschreibung oder zum Schulangebot, wurden sprachlich überarbeitet. Inhaltlich entsprechen sie den bisherigen Bestimmungen.

lpa

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