Dienstag, 21. Juni 2022
Neue Leitlinien für Entschädigung des scheidenden Konzessionärs
Bei der Konzessionserneuerung für mittlere Wasserableitungen ist der scheidende Konzessionär zu entschädigen. Die neuen Leitlinien dazu wurden nun von der Landesregierung genehmigt.
Die Landesregierung hat neue Leitlinien für die Festlegung der Entschädigung für scheidende Konzessionäre von mittleren Wasserableitungen beschlossen. - Foto: © Alperia
lpa
Alle Meldungen zu: