Mittwoch, 31. Juli 2024

Renate Holzeisen darf im Landtag bleiben

Der Landtag hat das Wahlgesetz abgeändert und damit die Position der Vita-Landtagsabgeordneten Renate Holzeisen saniert. Sie kann damit im Amt bleiben. Das Wahlgesetz hatte eine Unvereinbarkeit mit dem Mandat eines Landtagsabgeordneten vorgesehen, wenn ein Rechtsstreit anhängig ist.

Die Position der Landtagsabgeordneten Renate Holzeisen ist durch die Änderung am Wahlgesetz nun gesichert. - Foto: © Rosario Multari

Der Landtag hat die Änderung des Wahlgesetzes mit 31 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen genehmigt.

Landtagspräsident Arnold Schuler, Erstunterzeichner des Landesgesetzentwurfs, wies unter anderen darauf hin, dass – wenn ein Gesetz geschrieben werde – man zwar versuche, die Dinge so gut als möglich abzuwägen, Vor- und Nachteile, es aber dann in der praktischen Anwendung vorkomme, dass sich doch Schwierigkeiten ergäben. Die Frage sei, wie weit Verteidigung gehe – zähle dazu auch eine Klage, bei der man sein Recht aktiv beanspruche, oder lediglich die Verteidigung bei Klagen anderer?

Es wurden mehrere Varianten erwogen, auch andere Formulierungen, aber die beste Lösung sei die Streichung des Buchstaben „l“ des Artikels, meinte Schuler.

Der Landtagsabgeordnete Josef Noggler verwies darauf, dass man wisse, weshalb der LGE nun vorgelegt werde, man die Problematik aber auch anders hätte lösen können – ohne Änderung des Wahlgesetzes. Er sei 2017 Erstunterzeichner des Wahlgesetzes gewesen und habe sich sehr viel mit der Thematik befasst, speziell die Punkte Unvereinbarkeit und Unwählbarkeit seien damals ein Anliegen gewesen. Er sei für die Beibehaltung der Bestimmung und werde sich bei der Abstimmung enthalten.

Das Recht auf Verteidigung stehe in der Verfassung, so Paul Köllensperger (Team K). Der LGE gehe in der öffentlichen Meinung als „Lex Holzeisen“ durch, doch in Wirklichkeit gehe es um eine „Lex Kompatscher“, wo das Problem 2018 zwar gelöst sei, aber wo wohl für 2023 noch etwas komme. Nichtsdestotrotz werde man dem Gesetz heute zustimmen, weil das Recht auf Verteidigung gegeben sein müsse. Landeshauptmann Arno Kompatscher kritisierte auf ihn bezogenen Aussagen in der Generaldebatte und verwies unter anderem darauf, dass die heute diskutierte Regelung in den meisten anderen Ländern und Regionen bereits so gelte. Er werde für den LGE stimmen.

ansa/stol

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