Mittwoch, 29. November 2023

Sanitätsbetrieb: Kommissar soll rasch ernannt werden

Die derzeitige Landesregierung muss innerhalb 13. Dezember einen Sonderkommissar ernennen, der vorübergehend die Führung des Südtiroler Sanitätsbetriebes übernimmt – bis zur Ernennung des neuen Generaldirektors durch die neue Landesregierung.

Thomas Schael ist in der Landesliste der geeigneten Generaldirektoren eingetragen. - Foto: © DLife/LO

Die Landesregierung kann dabei einen der Führungskräfte zum Kommissar ernennen, die in der Landesliste der geeigneten Generaldirektoren eingetragen sind – oder einen geeigneten Generaldirektor aus der staatlichen Liste.

In der Landesliste der geeigneten Generaldirektoren ist neben Rekurssteller Thomas Schael noch Bozens Sanitätsdirektor Dr. Pierpaolo Bertoli eingetragen, ebenso Verwaltungsleiter Luca Armanaschi, Bozens Bezirksdirektorin Irene Pechlaner und Abteilungsdirektor Christian Kofler. In Frage kommt aber auch beispielsweise Primarin Prof. Isabella Mastrobuono (Bozen), die bereits Erfahrung als Generaldirektorin und Kommissarin in Regionen Italiens mitbringt und im staatlichen Verzeichnis der geeigneten Generaldirektoren aufscheint.

Insider gehen davon aus, dass sich die Landesregierung darum bemühen wird, einen zweisprachigen Kommissar zu ernennen.

Sollte die Landesregierung nicht innerhalb 13. Dezember einen Kommissar namhaft machen, dann wäre der Staat am Zug, einen zu ernennen.

Entscheidung soll in wenigen Tagen fallen

Landeshauptmann Arno Kompatscher kündigte gestern an, dass bereits in wenigen Tagen eine Entscheidung in punkto kommissarischer Verwaltung fallen werde.

Der Kommissar wird dann so lange im Amt bleiben, bis die neue Landesregierung einen neuen Generaldirektor ernannt hat. Landeshauptmann Arno Kompatscher geht davon aus, dass die neue Landesregierung die Ernennung des neuen Generaldirektors zügig – als einen der ersten Akte – vornehmen werde.

„Möglichkeit einer Ratifizierung von Beschlüssen“

Kompatscher meinte gestern bei der Medienkonferenz nach der Sitzung der Landesregierung auch, er gehe nicht davon aus, dass die bisher gefassten Beschlüsse von Generaldirektor Florian Zerzer wegen des Urteils des Verwaltungsgerichts ungültig seien. Denn Zerzers Beschlüsse seien innerhalb von 60 Tagen seit der Verlängerung seines Auftrages als Generaldirektor erfolgt.

Es bestehe gegebenenfalls „auch die Möglichkeit einer Ratifizierung von Beschlüssen“, meinte der Landeshauptmann. Sollte der Kommissar von Zerzer gefasste Beschlüsse ratifizieren müssen, so bleibt abzuwarten, ob er alle vorher getroffenen Maßnahmen unterschreiben wird oder nicht.

hof

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