Montag, 8. Juli 2024

Hunde-DNA: Auf Aufschub folgt Aufschub – Schlachtung: 2 Großvieheinheiten

Mit 18 Jastimmen und 15 Enthaltungen hat der Landtag das Omnibusgesetz genehmigt. Den „Glaubenskrieg“ um die Hof-Schlachtung gewannen mit 2 Großvieheinheiten die Bauern. Bei der Hunde-DNA gibt es einen Strafaufschub bis 31. Juni 2025. In 10 Tagen wird er aber bis Jänner 2026 verlängert. Obwohl Landesrätin Mair und Vorgängerin Deeg dies als „Fehler“ bezeichnen, belässt die Mehrheit die Sozialbindung im Wohnbau bei 10 Jahren. Und Südtirol bekommt ein Demenzregister.

Bei der Hunde-DNA gibt es einen Strafaufschub bis 31. Juni 2025. - Foto: © LPA/Tiberio Sorvillo

„Die Mehrheiten waren nicht da und ehrlich gesagt, so ein zentrales Thema ist es auch wieder nicht“, sagt Landesrat Luis Walcher. Nach 2 Monaten Tauziehen entschied der Landtag in bäuerlicher Solidarität aus allen Parteien, dass auf Höfen wieder 2 Großvieheinheiten (statt 1) für Eigenverbrauch geschlachtet werden dürfen.

In der SVP dürfte es einen Deal gegeben haben

Walcher hatte die Waffen vorab gestreckt und keinen Änderungsantrag eingebracht, um die im Gesetzgebungsausschuss beschlossenen 2 GVE auf die von ihm ursprünglich vorgeschlagenen 1,4 GVE zu bringen.

In der SVP dürfte es einen Deal gegeben haben. Mit 17:17 Stimmen wurde das DNA-Gesetz für Hunde nur knapp nicht versenkt. Da brauchte die Mehrheit jede Stimme – und machte Zugeständnisse. Auch beim Hunde-DNA selbst: Die Strafe für 30.000 Hundebesitzer, die ihren Hund nicht zum Test brachten, wird jetzt bis Juli 2025 ausgesetzt.

„Wer geht ohne Sanktion zum Test? Mittelfristig fällt das Gesetz“

Im Nachtragshaushalt bringt Walcher in 10 Tagen aber weitere 6 Monate Aufschub. „Sonst hätte er meine Stimme nicht gekriegt“, so Sepp Noggler. Man bekomme das Problem nicht in den Griff. „Wer geht ohne Sanktion zum Test? Mittelfristig fällt das Gesetz“, so Noggler.

bv/stol

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