Mittwoch, 15. Mai 2024

Geförderter Wohnbau: Beratung zeitweise ausgesetzt um Anträge zu beschleunigen

Um die Bearbeitung der Wohnbauförderanträge zu beschleunigen, wird die Beratertätigkeit in den Außenstellen ab 17. Juni und in Bozen ab 1. Juli zeitweise eingestellt, teilt die Landesabteilung Wohnbau mittels heutiger Presseaussendung mit. Gesuche können weiterhin eingereicht werden.

Die Beratungstätigkeit der Wohnbauförderung wird in Bozen im Landhaus 12 (im Bild) ab 1. Juli, in den Außenstellen ab 17. Juni, vorübergehend eingestellt. - Foto: © LPA

Die Landesabteilung Wohnbau wird als Sofortmaßnahme vom 1. Juli 2024 bis Ende Februar 2025 die Beratungsdienste für neue Gesuche aussetzen.

Infolgedessen werden die Schalterdienste in Bozen vorübergehend schließen, während die Außenstellen in Meran, Brixen, Bruneck und Schlanders, wie in den vergangenen Jahren, bereits ab 17. Juni geschlossen werden. Die Mitarbeiter werden sich folglich in dieser Zeit auf das Abarbeiten der offenen Wohnbauförderungsgesuche konzentrieren, um eine Verkürzung der Bearbeitungszeiten zu bewirken.

Beratungsservice wird bis Juni verstärkt, ab Juli dann reduziert

Neue Gesuche können weiterhin uneingeschränkt eingereicht werden. Für alle Gesuche, die bis einschließlich 30. Juni 2024 eingereicht wurden, bleibt der Beratungsservice über Telefon und E-Mail auch während der Aussetzung der Beratungstätigkeit für neue Gesuche uneingeschränkt aufrecht.

Parallel dazu wird die Beratungstätigkeit im Juni 2024 mit zusätzlichen Schalterterminen intensiviert, ehe von 1. Juli 2024 bis Ende Februar 2025 die Beratungstätigkeit ausgesetzt wird.

Informationen und Simulationen weiterhin online verfügbar

Die Antragstellenden können sich in dieser Übergangszeit weiterhin an jene Stellen wenden, die Wohnbauberatungen durchführen (z.B. Wohnberatung der Banken). Weiters stehen ab 1. Juli 2024 die Informationen im Landeswebportal zum Thema Geförderter Wohnbau sowie in den Informationsbroschüren zur Wohnbauförderung zur Verfügung.

Ohne Einschränkung weiterhin genutzt werden kann auch das Berechnungs-Tool zur Erstellung von Simulationen für die Berechnung der zustehenden Wohnbauförderung. Anträge der Gemeinden betreffend den Erwerb und die Erschließung des geförderten Baulandes, Notstandshilfen bei sozialen Härtefällen und Naturkatastrophen sowie die ausstehenden Gesuche für den Mittelstand sind von diesen Maßnahmen ausgenommen.

„Diese Maßnahmen sind entscheidend, um die angestauten Gesuche effektiv abzuarbeiten und die Wartezeiten deutlich zu verkürzen“, erklärt Abteilungsdirektor Stefan Walder diesen Schritt.

Landesrätin Mair dankt Betroffenen für ihr Verständnis und setzt auf mehr Digitalisierung

„Nach eingehender Prüfung sämtlicher Optionen für eine beschleunigte Abarbeitung offener Gesuche und somit zur Reduzierung der Wartezeiten haben wir uns gemeinsam mit den Ämtern auf diese gemäß unserer Bewertung effektivste Maßnahme festgelegt.“, vermeldet Landesrätin Ulli Mair in der heutigen Presseaussendung, „Dadurch, dass neue Gesuche uneingeschränkt gestellt werden können, gibt es keine Abstriche bei der Wohnbauförderung und es gelingt uns, die Wartezeiten gerade in Zeiten wie diesen zu verkürzen. Parallel dazu arbeiten wir intensiv daran, mittels Digitalisierung, der Anstellung neuer Mitarbeiter sowie über generelle Änderungen in der Wohnbauförderung schneller und effizienter zu werden.“


lpa/stol

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