„Damit wird ein wichtiger Schritt in der Umsetzung des neuen Landesgesetzes Nr. 6/2022 gesetzt und der damit neu eingeführten Führungsqualifikation und der neuen rechtlichen und wirtschaftlichen Einstufung des Personals in Führungspositionen Rechnung getragen“, erklärt Generaldirektor Alexander Steiner.
Der neue Kollektivvertrag gilt für alle Führungskräfte des öffentlichen Dienstes auf Landesebene, beginnend bei der Landesverwaltung über die Berufs-, Fach- und Musikschulen, den Sanitätsbetrieb und die Bezirksgemeinschaften bis hin zum Wohnbauinstitut und den Seniorenwohnheimen sowie den Verkehrsämtern von Bozen und Meran. Er regelt die rechtliche und wirtschaftliche Behandlung dieser Führungskräfte nach dem Führungskräftegesetz neu. In Kürze wird der Kollektivvertrag auch auf die Führungskräfte der Gemeinden angewendet werden.
Unterzeichnet haben den neuen Kolletivvertrag die öffentliche Delegation mit Hermann Troger, Präsident der Landesagentur für die Beziehungen zu den Gewerkschaften, und den Mitgliedern Bruni Pircher und Domenico Laratta, sowie die Vertreter der Gewerkschaftsorganisationen Antonio Lampis (DIRAP), Gianluca Moccio (SAG) und Karl Elsler (Verband der Gemeindesekretäre).