Donnerstag, 22. September 2022

Energiebereich: Einseitige Vertragsänderungen bis Ende April 2023 unwirksam

Am 20. September wurde eine im August beschlossene Norm im Energiebereich schlagend: im Sommer war per Dekret verfügt worden, dass im Energiebereich (Strom und Gas) bis 30. April 2023 keine einseitigen Vertragsänderungen mehr angewandt werden dürfen. Das Gesetzesdekret wurde gestern in Gesetz umgewandelt (sog. „decreto aiuti bis“, G.D. 115/2022, Art. 3), und somit wird die Vorgabe dauerhaft gültig.

Im Energiebereich (Strom und Gas) dürfen bis 30. April 2023 keine einseitigen Vertragsänderungen angewandt werden. - Foto: © shutterstock









stol