„Die Bürger gelangen schneller zu den ihnen zustehenden Beitrag“
Diese Änderung hatte Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg in der jüngsten Sitzung der Landesregierung eingebracht. Sie ergänzt die bereits von der Landesregierung gutgeheißenen Änderungen der Beiträge der Wohnbauförderung, wonach die Einkommensstufen der Inflation sowie die Beiträge für Neubau und Wiedergewinnung angepasst werden. „Die Änderungen bewirken, dass die Bearbeitung der Wohnbauansuchen beschleunigt wird und damit die Bürgerinnen und Bürger schneller zu den ihnen zustehenden Beitrag gelangen“, erklärt Landesrätin Deeg.Der Nachtragshaushalt wurde am Freitag genehmigt. Ingesamt stehen für den Nachtragshaushalt rund 568 Millionen Euro zur Verfügung.
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