Freitag, 28. Juli 2023

Deeg: „Bearbeitung der Wohnbauansuchen wird beschleunigt“

Künftig wird von der derzeit vorgesehenen Berechnung der Konventionalfläche weitgehend abgesehen. Damit wird die Beitragsbearbeitung beschleunigt, erklärt Landesrätin Waltraud Deeg.

In den meisten Fällen wird beim Ansuchen um Wohnbauförderung von der Berechnung des Konventionalwertes abgesehen. Damit wird die Bearbeitung der Wohnbauförderungsansuchen beschleunigt, erklärt Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg. - Foto: © Shutterstock

Mit der Genehmigung des entsprechenden Artikels im Nachtragshaushalt wurde am Freitag auch einer Vereinfachung im Bereich Wohnbauförderung zugestimmt. Künftig wird für die Ermittlung der Beitragshöhe von der Berechnung der Konventionalfläche abgesehen, da sich diese nur in relativ wenigen Fällen auf die Höhe der zustehenden Förderung auswirkt. Im Beitragsgesuch muss in Zukunft lediglich eine Erklärung des oder der Begünstigten enthalten sein, wonach die betroffene Wohnung die Voraussetzungen für die Förderung erfüllt und somit insbesondere eine Maximalfläche von 110 beziehungsweise 130 Quadratmetern nicht überschreitet. Dadurch ist bei der Bearbeitung der Gesuche nicht mehr die detaillierte Berechnung der Fläche der Immobilie erforderlich.

„Die Bürger gelangen schneller zu den ihnen zustehenden Beitrag“

Diese Änderung hatte Wohnbaulandesrätin Waltraud Deeg in der jüngsten Sitzung der Landesregierung eingebracht. Sie ergänzt die bereits von der Landesregierung gutgeheißenen Änderungen der Beiträge der Wohnbauförderung, wonach die Einkommensstufen der Inflation sowie die Beiträge für Neubau und Wiedergewinnung angepasst werden. „Die Änderungen bewirken, dass die Bearbeitung der Wohnbauansuchen beschleunigt wird und damit die Bürgerinnen und Bürger schneller zu den ihnen zustehenden Beitrag gelangen“, erklärt Landesrätin Deeg.

Der Nachtragshaushalt wurde am Freitag genehmigt. Ingesamt stehen für den Nachtragshaushalt rund 568 Millionen Euro zur Verfügung.

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lpa/stol

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