Er hat vom Landtag eine Auflistung über die Verletzungen der Zweisprachigkeitspflicht in den letzten Jahren und über die verhängten Strafen verlangt. Seit der Einführung des Amtes für Landessprachen und Bürgerrechte, welches die erste Anlaufstelle für Bürger bei Zweisprachigkeitsverletzungen ist, seien 158 Verstöße gegen die Zweisprachigkeitspflicht gemeldet worden.
Bei 134 davon bezieht sich die Meldung auf die deutsche Sprache. Bei den restlichen Meldungen wurde keine Sprache angegeben. Es sei jedoch davon auszugehen, dass auch diese die deutsche Sprache betreffen, so Rabensteiner.
Keine Strafen ausgestellt
Wie Landeshauptmann Arno Kompatscher in der Beantwortung schreibt, wurden „in den letzten 5 Jahren, nach detaillierter Überprüfung der einzelnen Fälle (...), keine Strafen wegen der Verletzung der Zweisprachigkeitspflicht ausgestellt“.Rabensteiner ergänzt, dass seit Einführung des Gesetzes zur Zweisprachigkeit im Jahr 1988 noch nie eine Strafe wegen Missachtung der deutschen Sprache ausgestellt worden sei. Häufig wurden laut Rabensteiner Verstöße gegen die Zweisprachigkeitspflicht bei Institutionen wie der Trenitalia AG, den Carabinieri, der Agentur der Einnahmen, verschiedenen Postämtern und der Brennerautobahn AG gemeldet. Spitzenreiter aber ist der Südtiroler Sanitätsbetrieb.
STF will, dass Kompetenz an Land übergeht
„Das Gesetz zur Zweisprachigkeit wurde eingeführt, um der deutschen und ladinischen Bevölkerung das Recht auf Muttersprache zu garantieren“, heißt es in der Aussendung der STF. Doch immer wieder werde gegen dieses Gesetz verstoßen.„Und solange keine Strafen ausgestellt werden, wird es auch keine Besserung der Situation geben“, betont Rabensteiner. Er fordert deshalb, dass die Kompetenz für die Verhängung von Strafen vom Regierungskommissär auf das Land übergeht.
Die Süd-Tiroler Freiheit wird dazu auch eine Anfrage an den Regierungskommissär stellen. Dieser soll zu jedem der angeführten Fälle eine Begründung abgeben, warum keine Strafe erfolgte.