Donnerstag, 1. September 2022

Betten sollen bis Juni 2023 gezählt werden – Bis dahin keine neuen Lizenzen

Um ein Kapitel reicher ist das Prozedere rund um den geplanten Bettenstopp in Südtirol: Am Donnerstag verabschiedete der zuständige Gesetzgebungsausschuss des Landtags die Durchführungsverordnung. Das bedeutet: Innerhalb Juni 2023 muss die Bettenzählung beendet sein. Lizenzen für neue Betriebe dürfen in der Zwischenzeit nicht verabschiedet werden.

Neue Lizenzen werden bis zum Ende der Bettenzählung im Juni 2023 nicht ausgestellt. - Foto: © HGV









stol