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Rund 100 Schutzhütten gibt es in Südtirol. Die meisten von ihnen sind in die Jahre gekommen und benötigen eine dringende Sanierung, um den sanitären und hygienischen Bestimmungen, den erforderlichen Brandschutzmaßnahmen, den Unterkünften fürs Personal oder der energetischen Sanierung gerecht zu werden.
Je nach Besitzer erfolgt das nun nach und nach entweder durch das Land selbst oder mit Hilfe von Landesbeiträgen. AVS und CAI erhalten für die Instandhaltung ihrer zusammen 25 Schutzhütten und von rund 6500 Kilometern Wege einen jährlichen Beitrag von 700.000 Euro.
Nach langwierigen Verhandlungen hatte die Landesregierung AVS und CAI eine Sonderfinanzierung von 10 Mio. Euro versprochen – aufgeteilt auf 10 Jahre. Das entspricht einem Beitrag von rund 417.000 Euro pro Schutzhütte.
Dabei sind diese Gelder an präzise Auflagen gekoppelt: So müssen die 2 Alpenvereine, um in den Genuss der Fördermittel zu gelangen, selbst einen großen Teil der Ausgaben bestreiten. Die hierzu verwendeten finanziellen Mittel kommen zu 90 Prozent aus den Mitgliedsbeiträgen.
„Die Nachricht, dass die Besitzer einer privaten Schutzhütte für die ,Sanierung‘ – sprich den Neubau derselben – 1.230.000 Euro an öffentlichen Geldern erhalten haben, ist für alle anderen Schutzhüttenbetreiber bzw. -besitzer in Südtirol im Grunde eine sehr gute Nachricht“, heißt es in einer Aussendung des AVS.
Zudem habe die Landesregierung dem Betreiber die Zubehörflächen, die Domanialgrund sind, um einen Preis unter dem effektiven Wert verkauft. Gar einige der AVS-Schutzhütten stehen auf oder besetzen teilweise Domanialgrund. Allerdings sei es bis heute nicht gelungen, die Besitzverhältnisse zu regeln, so der AVS.
Im Gegenteil: Man müsse sogar Konzessionsgebühren bezahlen, die im vergangenen Jahr um das Sechsfache angestiegen sind. Auf Anfragen um einen eventuellen Ankauf habe man nie eine klare Antwort bzw. in Gesprächen bloß Absagen erhalten.
„Offensichtlich wird da mit zweierlei Maß gemessen und gefördert. Als alpine Vereine empfinden wir diese unterschiedliche Behandlung als eine Geringschätzung des Ehrenamtes und fordern die neue Landesregierung auf, die versprochene Sonderförderung zu verschriftlichen und damit auf eine verbindliche Basis zu bringen und im Allgemeinen auch den betroffenen Schutzhüttenbesitzern bei der Regelung der Eigentumsverhältnisse bereits angewandte Lösungen zu ermöglichen“, so der AVS.