„Der Staat behält damit etwas zurück, das den Bediensteten zusteht, er macht sie unfreiwillig zu Kreditgebern, die allerdings keine Zinsen darauf verdienen“, so Personallandesrätin Magdalena Amhof. In einem konkreten Fall habe sich das Verfassungsgericht auch gegen die langen Zahlungsfristen ausgesprochen.
Trentino streckt Abfertigung vor
Das Trentino hat einen anderen Weg eingeschlagen: Die Abfertigung wird von der Verwaltung vorgestreckt, diese übernimmt somit die langen Wartezeiten auf die Ausbezahlung durch das INPS.„Wir erheben derzeit den Ressourcenaufwand, den eine vorzeitige Ausbezahlung nach Trientner Beispiel dem Land Südtirol kosten würde“, so Amhof. „Wie schnell wir dieses Vorhaben umsetzen können hängt auch davon ab, wie schlank und effizient wir den Prozess gestalten können, um den anfallenden Mehraufwand an Ressourcen abzufedern.“
Vorerst gelte es aber sicherzustellen, dass im Nachtragshaushalt Geldmittel für dieses Projekt bereitgestellt werden können – derzeit sind 5 Mio. Euro für heuer und 25 Mio. Euro fürs kommende Jahr vorgesehen, um die Auszahlungszeiten zunächst schrittweise zu verringern. Die Geldmittel seien derzeit deshalb beschränkt, weil ein Großteil der Mittel in die Vertragsverhandlungen fließen.