Dienstag, 26. März 2024

Gras auf der Wiesn? Regeln zu Cannabis auf dem Oktoberfest offen

Joint zum Bier? Kurz vor der geplanten Teillegalisierung von Cannabis ab 1. April kommen in München Fragen auf, wie der Konsum auf dem Oktoberfest geregelt werden soll – ob und wo dort gekifft werden darf.

Das Oktoberfest ist bekannt für sein Maß Bier. Darf dort bald auch ganz legal gekifft werden? - Foto: © APA (dpa) / Matthias Balk

Das Wirtschaftsreferat als Veranstalter enthielt sich zunächst konkreter Aussagen. „Die Auswirkungen des Gesetzes auf Veranstaltungen oder Gastronomie werden erst in einigen Wochen oder Monaten erkennbar sein“, teilte ein Sprecher mit.

Sollte eine spezielle Regelung für das Volksfest nötig sein, werde diese in der Oktoberfestverordnung ihren Niederschlag finden. Für entsprechende Beschlüsse sei der Kreisverwaltungsausschuss zuständig.

„Ungutes Gefühl“

Auch der Wirtschaftsreferent und Festleiter Clemens Baumgärtner äußerte sich zurückhaltend. „Wir müssen uns das Gesetz erst genau anschauen“, sagte der CSU-Politiker der „Bild“-Zeitung.

Er habe jedoch zumindest ein ungutes Gefühl, wenn er sich vorstelle, dass in den Wirtsgärten auf dem Oktoberfest die Joints herumgereicht würden.

Die Sprecher der Wiesnwirte, Peter Inselkammer und Christian Schottenhamel, verwiesen darauf, dass die Entscheidung zur teilweisen Legalisierung noch sehr frisch sei. „Wir sind im Kollegenkreis gerade dabei, uns eine Meinung zu bilden. Bei unserer nächsten Wirte-Sitzung Mitte April werden wir das Thema diskutieren.“

Früher wurde illegal gekifft

Zum jetzigen Zeitpunkt gebe es keinen akuten Handlungsbedarf. „Wir werden uns auch erst einmal ansehen, wie das alles bei den nächsten größeren Open-Air-Veranstaltungen wie etwa bei Tollwood vonstattengeht“, so Inselkammer und Schottenhamel.

Gekifft wurde auf dem Volksfest auch früher schon – wenngleich illegal. Im vergangenen Jahr zählte die Polizei im Rahmen des Festes mehr als 350 Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Etwa die Hälfte davon habe Cannabis betroffen, die andere Hälfte Kokain. Zu einem minimalen Prozentsatz seien andere Betäubungsmittel Auslöser für eine Strafverfolgung gewesen.



dpa

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