Bis zur Verhandlung und Entscheidung in der Sache am 7. Februar wird es keine Entnahmen geben. Von den Verwaltungsrichtern abgewiesen wurde hingegen der Antrag der Tierschutzaktivisten, auch die Durchführungsbestimmungen zum Wolfsgesetz – die Abgrenzung der Weidegebiete – auszusetzen.
Die Experten der Abteilung Forstdienst und die Anwaltschaft des Landes werden gemeinsam die Argumente für die Verhandlung in der Sache vorbereiten und die Entnahme von Wölfen mit den zur Verfügung stehenden juridischen Mitteln verteidigen.