Dazu kommen 11 Lämmer ohne Ohrmarke, die ebenfalls nachweislich ein Wolf gerissen hatte.
Entnahmeermächtigungen haben eine Gültigkeit von 60 Tagen
Die Almen sind in diesen Gemeinden als Weideschutzgebiete ausgewiesen, dennoch haben die insgesamt 11 Eigentümer Herdenschutzmaßnahmen (Hirten, Herdenschutzhund, elektrifizierte Zäune) umgesetzt. Der Landesforstkorps ist mit der Entnahme der 2 Wölfe beauftragt.Entnahmeermächtigungen haben eine Gültigkeit von 60 Tagen ab der Unterschrift. Die Ermächtigung wurde nach Berücksichtigung des positiven Gutachtens, das von der Wildbeobachtungsstelle des Landes eingegangen ist, und nach eingehender Prüfung der Rechtslage von den Experten der Abteilung Landesforstdienst in Zusammenarbeit mit der Anwaltschaft des Landes ausgearbeitet.
Die Höhere Anstalt für Umweltschutz und Forschung (Ispra) erklärte die Entnahme den Landesgesetzen entsprechend, gab aber keine Bewertung ab.
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