Die 37-Jährige war im Duschraum aufgefunden worden. Sie wog rund 80 Kilo, was die Benutzung eines Schnürsenkels, um sich das Leben zu nehmen, unwahrscheinlich erscheinen lassen könnte. Hinzu kommt, dass es den Häftlingen untersagt ist, Schnürsenkel zu besitzen.
All dies hat Rechtsanwalt Nicola Nettis, den die Hinterbliebenen mit der Vertretung ihrer Interessen betraut haben, bei der Staatsanwaltschaft vorgebracht, als er einen Antrag auf eine Autopsie hinterlegte. Offenbar haben seine Argumente die Staatsanwaltschaft überzeugt. Die Hinterbliebenen der 37-Jährigen können einen eigenen Rechtsmediziner bzw. Gutachter ernennen, damit dieser der Autopsie beiwohnt.