Das führt jetzt allerdings zum Ausfall vieler Schnellzug- und auch Intercity-Verbindungen. Dass auch auf vielen Regionalverbindungen, zum Beispiel entlang der Nordbahn, derzeit viele Züge ausfallen, hat nicht nur mit den kaputten Railjets zu tun. Gerhard Tauchner von der Eisenbahnergewerkschaft Vida sagte dem Morgenjournal, die ÖBB seien auf die Taktverdichtungen mit dem letzten Fahrplanwechsel am 10. Dezember schlicht nicht vorbereitet gewesen.
„Unserer Meinung nach ist das ein totaler Managementfehler. Im Juli haben wir schon gesagt, wir werden ein Problem bekommen, nicht nur personaltechnisch, wo wir das Problem natürlich haben, vor allem im Werkstätten-Bereich, im Zugbegleitdienst, im Lokfahrdienst und so weiter. Wir haben das Problem auch im Fuhrpark und das ist schlagend natürlich und jetzt stehen wir vor diesem Desaster in Wahrheit“, sagte er gegenüber „Ö1“. Er sprach sich für ein Ausdünnen der Fahrpläne aus, um zumindest die Zuverlässigkeit der Züge zu erhöhen. Ein ÖBB-Sprecher hingegen zeigte sich überzeugt, dass der Weihnachtsreiseverkehr trotz Fahrzeugmangels schaffbar ist.
Ein Blick in den ÖBB-Fahrplan zeigt etwa für Freitag, den 22. Dezember, auf der Südbahnstrecke gleich für mehrere Railjet-Verbindungen andere Zuggarnituren und ein vermindertes Sitzplatzangebot aufgrund von Reparaturarbeiten an. Wegen der eingeschränkter Fahrzeugverfügbarkeit werden außerdem Zusatzbusse von Wien nach Villach fahren. Auch für Samstag und den Heiligen Abend am Sonntag zeigt der Fahrplan Scotty geändertes Wagenmaterial und weniger Sitzplätze an. Auf der Westbahn hingegen fahren die Railjets regulär, dort gibt es mit der Westbahn auch ein Konkurrenzunternehmen.
Anrecht auf Entschädigung ab 60 Minuten Verspätung
Grundsätzlich haben Fahrgäste bei Verspätungen ab 60 Minuten Anrecht auf eine Entschädigung von 25 Prozent des Ticketpreises, ab 120 Minuten sind es 50 Prozent des einfachen Fahrpreises. Fällt ein Zug aus oder ist er bei der Abfahrt bereits über 60 Minuten verspätet, können Fahrgäste auf die Beförderung verzichten und erhalten den vollen Fahrpreis zurück. Wer ein 1.- Klasse-Ticket hat, diese aber nicht verfügbar ist und in einer niedrigeren Komfortklasse reisen muss, erhält das Ticket teilweise erstattet.Erster Ansprechpartner für Kunden ist immer das jeweilige Bahnunternehmen. Reagiert dieses nicht binnen 4 Wochen oder nicht zufriedenstellend, können sich Betroffene an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte wenden. Die Schlichtungsstelle vermittelt kostenlos zwischen den Eisenbahnunternehmen beziehungsweise Verkehrsverbünden und den Reisenden.