Im Jahr 2020 war das Ehepaar mit den Kindern nach Bozen gezogen; erst 2022 hatte die Frau den Mut gefunden, ihren Mann zu verlassen und mit den Kindern in eine geschützte Einrichtung zu ziehen.
Im Jahr 2024 wurde H. E. wegen Verletzung seiner familiären Fürsorgepflichten und wegen Verfolgung seiner Ex-Frau angeklagt: Aus diesem Grund wurde gegen ihn die vorsorgliche Maßnahme eines Annäherungs- und Kontaktverbots zu der Frau verhängt, bei gleichzeitiger Anlegung einer elektronischen Fußfessel. In der Folge wurde er festgenommen. Erst vor einigen Tagen wurde er aus dem Gefängnis entlassen.
Am vergangenen Wochenende wurde der H. E. nun aber von Beamten der Einwanderungsbehörde der Quästur auf einen Flug nach Tirana begleitet, wo er den Behörden seines Heimatlandes übergeben wurde.
„In besonders schwerwiegenden Fällen wie diesen ist die Maßnahme der Ausweisung aus dem staatlichen Hoheitsgebiet, gefolgt von der tatsächlichen Begleitung des Täters in seinem Herkunftsland, das wirksamste Mittel, um sicherzustellen, dass sich solche abscheulichen Gewaltepisoden nicht wiederholen, und gleichzeitig dem Opfer die Möglichkeit zu geben, sein Leben und seine Gewohnheiten in aller Ruhe wieder in die Hand zu nehmen, ohne Angst haben zu müssen, Aggressionen und dergleichen erleiden zu müssen“, betont Quästor Paolo Sartori.