Dienstag, 15. März 2022

Max Leitner in Freiheit unter Aufsicht

Max Leitner kann das Gefängnis verlassen und wird in Freiheit unter Aufsicht gestellt – mit mehreren Auflagen, an die er sich strikt halten muss. Laut dem psychiatrischen Amtssachverständigen war die Zurechnungsfähigkeit des 63-Jährigen zum Zeitpunkt der ihm angelasteten Straftaten eingeschränkt.

Max Leitner muss sich jetzt eine stabile Bleibe suchen und die Unterschriftspflicht einhalten.









rc