Herkunftsland straffälliger Ausländer oft ein Rätsel
Sollte sich der Betroffene nach 7 Tagen weiterhin auf italienischem Staatsgebiet aufhalten und in eine Kontrolle der Ordnungshüter geraten, wird er von den Ordnungshütern selbst in ein Abschiebezentrum bzw. zur Staatsgrenze begleitet. Letzteres ist so gut wie nie der Fall, zumal das Herkunftsland nur sehr selten an Italien angrenzt.Dahinter steckt in den meisten Fällen aber ein viel größerer Aufwand für die Beamten: Einige der ausländischen Staatsbürger, die ins Visier der Justiz geraten, tragen gar keine Dokumente bei sich – und geben nicht viel über sich selbst preis. Es bedarf folglich der zeitaufwändigen Recherchearbeit samt Kontaktaufnahme mit den Botschaften der Länder, aus denen der Betroffene womöglich stammen könnte, ehe man Gewissheit darüber hat, wohin man ihn abschiebt.
Nach Landesverweis: Einreiseverbot für 10 Jahre
Auch vom Herkunftsland hängt es dann nämlich ab, in welches Abschiebezentrum die Betroffenen gebracht werden müssen. Handelt es sich um eines in Norditalien, werden Ausländer, gegen die ein Abschiebebefehl vorliegt, mit dem Auto dorthin gefahren. Sie können aber in andere Abschiebezentren, etwa auf Sizilien, verlegt werden, und dafür bietet sich auch ein Flug an.Nach ihrer Ausweisung dürfen Betroffene 10 Jahre lang nicht mehr nach Italien einreisen. Tun sie es doch, müssen sie die restliche Strafe, die ihnen in Italien für auferlegt wurde, antreten.